für die Vermietung von Hüpfburgen & Zubehör – Stand: August 2023
Vermieter: Hüpf- und Partyburg Südheide, Inhaber Johann Warkentin, Zeisigweg 4, 38518 Gifhorn – Kontakt: +49 176 22351963 | huepfburgsuedheide@gmail.com
Der Vermieter übergibt die Mietsache in sauberem und funktionstüchtigem Zustand. Eventuelle vorhandene Mängel werden in einer Mängelliste schriftlich erfasst und von beiden Vertragsparteien unterschrieben. Sollten Mängel oder Schäden erst beim Aufbau erkennbar sein, sind diese unverzüglich beim Vermieter zu melden und schriftlich zu bestätigen. Nachträgliche Reklamationen werden nicht anerkannt.
Die Mietsache ist mit Sorgfalt zu behandeln und in dem Zustand zurückzugeben, in dem sie in Empfang genommen wurde. Der Mieter haftet für Beschädigungen, Zerstörung und Diebstahl der Mietsache in vollem Umfang.
Bei Rückgabe im beschädigten Zustand schuldet der Mieter dem Vermieter Schadenersatz in Form von Reparaturkosten in Höhe von 45 € pro Stunde zuzüglich Materialkosten sowie ggf. für entgangenen Gewinn, falls die Mietsache anschließend nicht fristgerecht an weitere Mieter übergeben werden kann.
Die Mietsache darf nur im vertraglich vereinbarten Zeitraum verwendet werden. Bei verspäteter Rückgabe wird pro angefangenen Tag die normale Tagesmiete fällig und in Rechnung gestellt.
Werden Mietgegenstände stark verschmutzt oder nass zurückgegeben, trägt der Mieter die anfallenden Reinigungskosten (50 €) bzw. Trocknungskosten (100 €).
Werden Mietgegenstände ohne vorherige Ankündigung nicht zum vereinbarten Zeitpunkt zurückgebracht, stellt der Vermieter die ihm entstandenen Kosten dem Mieter in Rechnung. Eine kurzfristige Anfrage auf Verlängerung kann der Vermieter ablehnen.
Vorzugsweise ist eine freie Gras-, Rasen-, Pflaster- oder Betonfläche zu wählen. Es muss stets eine Schutzplane unterlegt werden – diese wird vom Vermieter gestellt. Vor dem Ausbreiten ist sicherzustellen, dass die gesamte Fläche frei von Steinen, spitzen Gegenständen und sonstigen Gefahrenquellen ist. Auf der offenen Seite der Hüpfburg dürfen sich keine Gefahrenquellen befinden, die ein herausfallendes Kind verletzen könnten.
Die Burg muss bei Rückgabe in einer transportfähigen Form und Größe vorliegen, sodass sie mit einer Sackkarre transportiert werden kann. Dies wird durch Einhaltung der mitgegebenen oder digital zur Verfügung gestellten Aufbau- und Abbauanleitung erreicht. Wird die Anleitung nicht befolgt, kann die Annahme verweigert werden und ein weiterer Tag wird in Rechnung gestellt.
Der Vermieter weist ausdrücklich darauf hin, dass er keine Verantwortung für Unfälle sowie für Personen- oder Sachschäden trägt, die bei der Benutzung der Mietsache entstehen. Der Mieter haftet selbst für Sach- und Personenschäden jeglicher Art. Bei privater Mietung können Sach- und Personenschäden in der Regel durch eine bestehende Privathaftpflicht- oder Haushaftpflichtversicherung abgedeckt sein – wir empfehlen, dies vorab mit Ihrer Versicherung zu klären.
Der Vermieter haftet ausschließlich für von ihm verschuldete Schäden, z. B. durch technische Defekte der Mietsache.
Bei Rücktritt vom Vertrag gelten folgende Stornierungsregelungen: Mehr als 4 Wochen vor dem Buchungstermin ist eine kostenfreie Stornierung möglich. Bis 1 Woche vor dem Buchungstermin fällt eine Stornogebühr von 5 % an. Weniger als 1 Woche vor dem Buchungstermin beträgt die Stornogebühr 100 %. Schönwettergarantie: Wenn am Veranstaltungstag dauerhaft Regen oder Sturm herrscht und die Hüpfburg nicht in Betrieb genommen werden darf, ist eine kostenfreie Stornierung möglich – unabhängig vom Zeitpunkt der Stornierung.
Hüpf- und Partyburg Südheide, Inhaber Johann Warkentin, Zeisigweg 4, 38518 Gifhorn – Tel.: +49 176 22351963 – E-Mail: huepfburgsuedheide@gmail.com